top of page

Steigern Sie die Zufriedenheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und stärken Sie so das Herz und Rückrat Ihres Unternehmens

Lächelnde Mitarbeiterin

Osteopathie kann im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung auch vom Arbeitsgeber bezuschusst werden.

Arbeitsgeber können bis zu 800 € pro Jahr und Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

Büro- und v.a. PC-Arbeit kann durch eine Vielzahl von Faktoren zu Stress und Verspannungen führen. Daher sind Ausgleich und aktive Pausen sehr wichtig. In Osteopathie werden daher nicht nur Verspannungen und Anspannung gelindert sondern auch kleine einfache aber sehr effiziente Übungen zur Entlastung von Seele, Kopf, Augen, Nacken und Wirbelsäule vermittelt.

Sie können als Arbeitgeber auf diese Weise aktiv etwas zur Mitarbeiterzufriedenheit und - gesundheit beisteuern und Ihre Wertschätzung zeigen. 

Auch Gutscheine z.B. zu Weihnachten und zum Geburtstag sind möglich. 

 

bottom of page